1. VORAUSSETZUNG
Um die von RECOLL (im Folgenden „RECOLL“) angebotene Dienstleistung der Abholung leerer Druckerpatronen (nach Definition in Abschnitt 2) nutzen zu können, muss der Kunde ein Kundenkonto eröffnen, das vollständige Kontaktinformationen einschließlich der USt-IdNr. (sofern vorhanden) enthält. Für die Kontoeröffnung per Telefon, E-Mail oder online stehen die folgenden Wege zur Verfügung:
- Online: www.recolleurope.com/de
- Für die Niederlande, Belgien, Großbritannien, Deutschland und andere Länder: +31 76 201 6000 oder info@recoll.nl
- Für Frankreich, Spanien und Portugal: +33 2723 41520 oder france@recolleurope.com
- Für Deutschland: +49 23129298291 oder deutschland@recolleurope.com
Die Erstellung eines solchen Kundenkontos wird innerhalb von 72 Stunden an Werktagen durch RECOLL validiert, indem dem Kunden eine E-Mail mit einem Login und einem Link zur Vergabe eines eigenen Passworts zugesendet wird, um sich in seinem Konto anzumelden. Der Kunde ist alleinverantwortlich für seine persönlichen Anmeldedaten und hat für die Vertraulichkeit derselben Sorge zu tragen.
Mit Eröffnung des Kontos erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abholung an, die jederzeit ohne vorangegangene Mitteilung durch RECOLL geändert werden können.
2. ABHOLUNG LEERER DRUCKERPATRONEN
Der Abholdienst gilt für leere verbrauchte Tintenpatronen und Tonerkassetten der Originalmarke des Druckers von Erstausrüstern (OEMs) und kompatible leere verbrauchte Tintenpatronen und Tonerkassetten, welche nachgefertigt wurden (im Folgenden gemeinsam „leere Druckerpatronen“ genannt). Der Abholdienst schließt sämtliche sonstige Abfallprodukte aus (insbesondere Verpackungsmaterial, Schreibbänder, Drucker, Flaschen, Batterien, Glühbirnen usw. (im Folgenden gemeinsam als „Abfallprodukte“ bezeichnet).
Soll eine beträchtliche Menge an Abfallprodukten und/oder minderwertigen leeren Druckerpatronen und/oder eine bestimmte Mischung von leeren Druckerpatronen, welche RECOLL nicht entgegennehmen kann, abgeholt werden, so behält sich RECOLL das Recht vor, den Abholdienst nach vorangegangener Benachrichtigung des Kunden zeitweise oder endgültig kompensations- und regresslos auszusetzen. Weiterhin behält sich RECOLL das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Handhabung der Abfallprodukte mit 2,50 EUR zzgl. Steuern pro Kilo der abgeholten Abfallprodukte in Rechnung zu stellen.
RECOLL organisiert eine Abholung, wenn der Sammelbehälter eine Mindestmenge leerer Druckerpatronen enthält (20 bis 25 leere Tonerkassetten oder 20 kg an leeren Kassetten im Toner-Sammelbehälter; 10 kg an leeren Tintenpatronen im Patronen-Sammelbehälter) und/oder ab einem Mindestwert von 20,00 EUR zzgl. Steuern. Eine Anfrage bzgl. der Abholung unter der Mindestmenge oder dem Mindestwert kann zurückgewiesen werden. Der Wert wird anhand der zum Zeitpunkt des Abholens gültigen Vergütungstabelle (nach Definition in Abschnitt 7) ermittelt. RECOLL kann einigen Kunden in bestimmten Regionen den Abholdienst verweigern, falls die logistischen Kosten zu hoch sind.
Die Lagerung leerer Behälter und die Abholung voller Behälter hat am selben festgelegten Ort an einem Standort zu erfolgen (Empfangsbereich oder Empfangstisch). Der Kunde ist für die zentrale Sammlung am festgelegten Abholungsort verantwortlich.
Die Abholung erfolgt durch RECOLL oder durch einen für diesen Zweck beauftragten Dienstleister.
3. HINWEISE ZUM PACKEN LEERER DRUCKERPATRONEN UND VON SAMMELBEHÄLTERN
Leere Druckerpatronen müssen vom Kunden so gepackt werden, dass sie während der Beförderung oder Handhabung keinen Schaden nehmen. Um dies zu ermöglichen, stellt RECOLL Sammelbehälter bereit. Für etwaige Schäden oder Verluste während der Beförderung übernimmt RECOLL aber keine Haftung.
Sofern möglich, sollte der Kunde die leeren Druckerpatronen in den aufgeblasenen Luftsack für die Austauschpatronen legen. Werden leere Druckerpatronen in den Sammelbehälter für leere Tonerkassetten und Druckerpatronen gelegt, müssen die leeren Tintenpatronen durch einen verschlossenen Plastikbeutel von den leeren Tonerkassetten getrennt werden.
Die Sammelbehälter bleiben das alleinige Eigentum von RECOLL. RECOLL kann den Kunden jederzeit zur Rückgabe der Sammelbehälter auffordern.
Durch die Nutzung der von RECOLL zur Verfügung gestellten Sammelbehälter verpflichtet sich der Kunde, leere Druckerpatronen zu sammeln und vollständig (nicht nur einen ausgewählten Teil) ausschließlich an RECOLL zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so behält sich RECOLL das Recht vor, vom Kunden die sofortige Rückgabe der Sammelbehälter auf Kosten des Kunden zu verlangen und den Abholdienst ohne vorherige Mitteilung entweder zeitweise oder dauerhaft und ohne Erstattungs- oder Anfechtungsansprüche des Kunden zu beenden.
Die Sammelbehälter sind an strategischen Punkten auf dem Gelände des Kunden aufzustellen, um eine zentrale Sammlung leerer Druckerpatronen zu ermöglichen.
4. ABHOLUNGSAUFTRÄGE
Damit Abholungsaufträge für leere Druckerpatronen problemlos und zeitnah abgewickelt werden können, empfehlen wir, unseren Online-Service zu nutzen oder den Auftrag telefonisch zu erteilen. Andernfalls kann der Abholdienst auch per E-Mail kontaktiert werden (die vollständigen Kontaktinformationen sind der Vorlage in Abschnitt 1 zu entnehmen).
Um eine Abholung in Auftrag zu geben, müssen die Behälter wie folgt sein:
- Voll (gefüllt mit 20 bis 25 leeren Tonerkartuschen oder 20 kg leere Kartuschen im Toner-Sammelbehälter; 10 kg leere Tintenpatronen im Patronen-Sammelbehälter);
- Mit der Abholkennzeichnung versehen (wird mit der Bestätigungs-E-Mail versendet oder kann bei Erteilung eines Auftrags über den Online-Service heruntergeladen werden) an der entsprechenden Stelle des Behälters;
- Fest und ordnungsgemäß verschlossen;
- Frei von Abfallprodukten (Flaschen, Batterien, Glühbirnen usw.).
Die Identifizierung der Behälter erfolgt im Wesentlichen durch die Abholkennzeichnung. Weist der Behälter keine Kennzeichnung oder Kontaktinformation auf, so hat RECOLL das Recht, die leeren Druckerpatronen ohne Vergütung des Kunden einzubehalten.
Abholungsaufträge werden binnen 72 Stunden an Werktagen bearbeitet, die Abholung wird per E-Mail oder telefonisch bestätigt.
5. ABHOLUNG VOLLER BEHÄLTER PER KURIER
Der bestätigte Abholtermin muss zwingend eingehalten werden und die leeren Druckerpatronen müssen zum Abholdatum bereitstehen.
Die Behälter müssen mit Ankunft des Kuriers abholbereit sein und sich am Ort befinden, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Abholung angegeben wurde.
ERINNERUNG: Die Lagerung leerer Behälter und die Abholung voller Behälter hat am selben festgelegten Ort an einem Standort zu erfolgen (Empfangsbereich oder Empfangstisch). Der Kunde ist für die zentrale Sammlung am festgelegten Abholungsort verantwortlich.
Unser Kurier darf ausschließlich verschlossene und zugeklebte Behälter abholen und hat das Recht, sämtliche nicht dieser Anforderung entsprechenden Behälter zurückzuweisen. Plastikbeutel oder unverpackte Patronen werden automatisch abgelehnt.
Der Kurier stellt für jeden Standortbesuch eine Rechnung, auch wenn die Abholung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist. Können leere Druckerpatronen, aus welchem Grund auch immer, bei einem Besuch nicht abgeholt werden, stellt RECOLL dem Kunden diesen Besuch pauschal mit 50 Euro zzgl. Steuern in Rechnung.
Der Kurier ist nicht berechtigt, zur Abholung Büros oder sonstige Räume zu betreten.
Der Kurier ist berechtigt:
- Die Abholung in Fällen zu verweigern, bei denen die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Das Beladen seines Fahrzeugs mit anderen Gegenständen als Sammelbehältern zu verweigern.
- Eine Wartedauer von mehreren Minuten nicht zu akzeptieren – die Behälter müssen mit Erhalt unserer Bestätigungs-E-Mail zugänglich gemacht werden.
Unser Abholdienst gilt für die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Portugal, Italien, Schweiz, Österreich, Polen, Tschechien, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland.
6. REKLAMATIONEN
Reklamationen sind schriftlich im Bereich „Kontakt“ im Kundenbereich unserer Website zu erfassen.
7. FINANZIELLE VEREINBARUNGEN
Abgeholte leere Druckerpatronen werden dem Kunden von RECOLL auf Grundlage der Vergütungstabelle bezahlt, die zum Zeitpunkt der Abholung gültig ist. Die Vergütungstabellen werden monatlich, alle zwei Monate oder vierteljährlich ausgegeben. RECOLL behält sich das Recht vor, Vergütungstabellen jederzeit und ohne vorherige Mitteilung zu ändern, da der Preis für leere Druckerpatronen starken Schwankungen unterliegt. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt.
Eine Vergütung zahlt RECOLL nur für abgeholte leere Druckerpatronen von Erstausrüstern (OEMs), mit Ausnahme von nachgefertigten Patronen, sofern dies auf der Vergütungstabelle nicht anders angegeben ist. Für „Klone“ (gegen Rechte Dritter verstoßende Patronen) oder bestimmte erhaltene Kapazitäten leerer Druckerpatronen erfolgt keine Vergütung. Dies wird in den Vergütungstabellen entsprechend angegeben. Bevor eine Vergütung gezahlt wird, werden die abgeholten leeren Druckerpatronen durch RECOLL einer Sichtprüfung unterzogen und/oder sortiert. Beschädigte oder stark verunreinigte leere Druckerpatronen werden von RECOLL nicht angenommen und auch nicht vergütet. RECOLL kann zudem entscheiden die Sichtung abzubrechen und dem Kunden die abgeholten leeren Druckerpatronen ohne weitere Erklärung oder Verpflichtung teilweise oder vollständig zurückzusenden. In diesem Fall erfolgt keine Vergütung. Des weiteren kann RECOLL eine Vergütung von einer Abholung verweigern, die nach dem Sortieren einen geringeren Nettowert als 20,00 EUR besitzt.
Nach der Bearbeitung eines Pakets im Sortierzentrum erstellt RECOLL, je nach Region, eine Gutschrift oder eine Rechnung mit Details zur Sortierung auf Namen und Rechnung des Kunden, welche automatisch per E-Mail versendet wird. Für die Rechnungsstellung dienen die vom Kunden bei der Registrierung hinterlegten Daten. Der Kunde muss RECOLL zeitnah in Kenntnis setzen, wenn sich seine Daten ändern. RECOLL haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundenangaben in den Systemen von RECOLL.
Die Bezahlung durch RECOLL erfolgt höchstens 14 Tage nach Erstellung der Gutschrift für den Kunden per Banküberweisung.
8. SAMMELPUNKTPROGRAMM (NUR IN DEN NIEDERLANDEN UND IN BELGIEN)
Bestimmte Handelskunden mit niederländischem oder belgischem Hauptsitz können am Sammelpunktprogramm teilnehmen. RECOLL hat das Recht, bestimmte Kunden aufgrund von speziellen Handelsabkommen, Preisen und/oder logistischen Gründen die Teilnahme am Sammelpunktprogramm zu verweigern. RECOLL kann einem Handelskunden im Falle von Missbrauch des Programms oder Verschlechterung der Geschäftsbeziehungen vom Sammelpunktprogramm ausschließen.
Für jeweils 10 eingelieferte leere Tintenpatronen, für die RECOLL auch eine Vergütung gezahlt hat, erhält der Handelskunde 1 Sammelpunkt. Sammelpunkte sind streng kundenbezogen und können nicht mit den Punkten anderer Handelskunden kombiniert werden. Das Sammelpunktguthaben ist auf der letzten von RECOLL ausgestellten Gutschrift und im Kundenbereich der Website vermerkt. Nach jeder Verwendung der Sammelpunkte wird das Guthaben angepasst und der neue Stand auf der Website und der nächsten Gutschrift angezeigt.
Die Sammelpunkte können ausschließlich zur Bestellung von RECOLL-Produkten aus dem Katalog verwendet werden. Der Katalog ist online einsehbar oder kann auf Wunsch zugesendet werden. Löst ein Kunde seine Punkte aus dem Sammelpunktprogramm nicht ein, so können diese auch nicht durch RECOLL ausgezahlt oder erstattet werden. Der Handelskunde hat die Bestellung von RECOLL-Produkten per Post, E-Mail oder über die RECOLL-Website zu tätigen. Wurde die Bestellung von RECOLL genehmigt und ist das Produkt verfügbar, erhält der Kunde das bestellte Produkt binnen 3 bis 6 Wochen nach Bestelldatum. Diese Lieferzeit ist nicht bindend. Ist das Produkt nicht verfügbar, kann sich ggfs. die Vorlaufzeit erhöhen. Darüber erhält der Handelskunde eine Mitteilung (der Kunde hat in diesem Fall RECOLL gegenüber keinerlei Ansprüche auf Entschädigung). RECOLL ist in diesem Falle berechtigt ein anderes Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften anzubieten oder die Bestellung zu stornieren. Der Kunde behält seine Sammelpunkte um ein anderes Katalogprodukt bestellen zu können.
Bleibt innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung leerer Druckerpatronen des Handelskunden an RECOLL, für die der Kunde Sammelpunkte erhalten hat, eine weitere Lieferung aus, so erhält der Kunde keine weiteren Sammelpunkte und seine bisher gesammelten Punkte verfallen. Ein geringeres Sammelpunkteguthaben als das niedrigste Produkt im Katalog verfällt binnen 2 Jahren automatisch.
Es steht RECOLL frei das Sammelpunktprogramm ohne vorherige Mitteilung zu jeder Zeit teilweise oder vollständig einzustellen. In diesem Fall hat der Kunde ab dem Datum der Einstellung des Programms 3 Monate Zeit seine gesammelten Punkte für Produkte des RECOLL-Kataloges einzusetzen. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfallen alle Sammelpunkte ohne Kompensations- oder Regressansprüche des Handelskunden.
RECOLL ist berechtigt jederzeit den Punktewert der Produkte im Katalog zu ändern, Produkte aus dem Katalog zu entfernen oder den Produktbereich anzupassen ohne den Kunden zuvor darüber in Kenntnis zu setzen.
9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sämtliche Namen, Titel, Logos und Domainnamen, die RECOLL im Rahmen des Abholdienstes verwendet, unterliegen den Vorbehalten und Rechten auf geistiges Eigentum von RECOLL oder ARMOR SAS.
Daten, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung durch RECOLL erhoben wurden, fließen elektronisch in den Managementprozess der Druckerpatronenabholung mit ein. Die Empfänger und Verarbeiter dieser Angaben sind RECOLL BV, Speed Infotech Czech s.r.o., Speed Infotech (HK) Limited und/oder ARMOR SAS, bzw. die entsprechende(n) Marketing-, Vertriebs- oder administrativen Abteilung(en). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes können personenbezogene Daten eingesehen und geändert werden. Dazu kann die folgende Postanschrift verwendet werden: RECOLL BV, Mon Plaisir 89c, 4872 AM Etten-Leur, Niederlande. Der Verwendung personenbezogener Daten kann zudem aus berechtigtem Grund widersprochen werden.
Im Fall von aus diesen Allgemeinen Bestimmungen für die Abholung hervorgehenden Streitigkeiten verpflichtet sich RECOLL, zunächst eine gütliche Einigung zu suchen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, wird jede Streitigkeit dem Handelsgericht Zeeland-West-Brabant vorgelegt, das auch in Notfallverfahren, bei mehreren Angeklagten, Nebenklagen oder einer Streitverkündung befugt ist.
Es gilt das niederländische Recht.